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   BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09   

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BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09 (https://dejure.org/2011,13605)
BAG, Entscheidung vom 15.06.2011 - 4 AZR 737/09 (https://dejure.org/2011,13605)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 (https://dejure.org/2011,13605)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Korrigierende Rückgruppierung - entgegenstehender Vertrauenstatbestand

  • openjur.de

    Korrigierende Rückgruppierung; keine Verwirkung allein durch Zeitablauf

  • Bundesarbeitsgericht

    Korrigierende Rückgruppierung - keine Verwirkung allein durch Zeitablauf

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 471
  • BB 2012, 116
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 16.02.2000 - 4 AZR 62/99

    Korrigierende Rückgruppierung - BAT

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09
    Diese Angabe hindert ebenso wenig eine spätere Berufung des Arbeitnehmers auf eine höhere Vergütungsgruppe wie eine des Arbeitgebers auf eine niedrigere Vergütungsgruppe und die Durchführung einer korrigierenden Rückgruppierung (BAG 20. April 2011 - 4 AZR 368/09 - Rn. 46; vgl. auch 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340) .

    aa) Dem Arbeitgeber kann es zwar im Einzelfall unter besonderen Umständen nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich zur Begründung der Rückgruppierung auf eine fehlende tarifliche Voraussetzung für die bisher gewährte Vergütung zu berufen, wenn für den Arbeitnehmer ein entgegenstehender Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - mwN, BAGE 93, 340; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - mwN, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - mwN, AP BAT § 23b Nr. 2) .

    Dieser hinreichende Vertrauenstatbestand kann durch zusätzliche Umstände begründet werden, die nach der Eingruppierungsmitteilung eingetreten sind (vgl. BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - aaO) .

    bb) In einem solchen Fall der korrigierenden Rückgruppierung muss der Arbeitgeber, wenn sich der Arbeitnehmer auf die ihm vom Arbeitgeber zuvor als maßgeblich mitgeteilte und der Vergütung zugrunde gelegte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit dieser bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen (vgl. nur BAG 7. Mai 2008 - 4 AZR 206/07 - Rn. 27 mwN, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 34; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340) .

  • BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03

    Nachforderung von Mietzins bei widerspruchslos über längere Zeit hingenommener

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09
    Die Annahme einer Verwirkung setzt neben dem Zeitablauf das Vorliegen besonderer, ein schützenswertes Vertrauen begründender Umstände voraus (BGH 27. Januar 2010 - XII ZR 22/07 - Rn. 32, BGHZ 184, 117; 19. Oktober 2005 - XII ZR 224/03 - Rn. 23, NJW 2006, 219) .

    Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalls (BGH 19. Oktober 2005 - XII ZR 224/03 - Rn. 23, NJW 2006, 219) .

    Zwar besteht zwischen den ein Vertrauen begründenden Umständen und dem erforderlichen Zeitablauf eine Wechselwirkung insofern, als der Zeitablauf um so kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände sind, und dass umgekehrt an diese Umstände desto geringere Anforderungen zu stellen sind, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (BGH 19. Oktober 2005 - XII ZR 224/03 - Rn. 23 mwN, NJW 2006, 219; 19. Dezember 2000 - X ZR 150/98 - zu II 4 b der Gründe, BGHZ 146, 217) .

  • BAG, 08.10.1997 - 4 AZR 167/96

    Bewährungsaufstieg: Technischer Angestellter

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09
    aa) Dem Arbeitgeber kann es zwar im Einzelfall unter besonderen Umständen nach Treu und Glauben verwehrt sein, sich zur Begründung der Rückgruppierung auf eine fehlende tarifliche Voraussetzung für die bisher gewährte Vergütung zu berufen, wenn für den Arbeitnehmer ein entgegenstehender Vertrauenstatbestand geschaffen worden ist (BAG 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - mwN, BAGE 93, 340; 17. Mai 2000 - 4 AZR 237/99 - mwN, AP BAT-O §§ 22, 23 Nr. 17 = EzA TVG § 4 Rückgruppierung Nr. 2; 8. Oktober 1997 - 4 AZR 167/96 - mwN, AP BAT § 23b Nr. 2) .

    Soweit die Klägerin sich zur Stützung ihrer Auffassung auf das Senatsurteil vom 8. Oktober 1997 (- 4 AZR 167/96 - AP BAT § 23b Nr. 2) beruft, übersieht sie, dass im damaligen Fall anders als in ihrem Umstandsmomente vorlagen, nämlich eine mehrfache arbeitgeberseitige Bestätigung der streitgegenständlichen Eingruppierung durch einen "Nachtrag zum Arbeitsvertrag" vom 10. Juli 1972, eine "Vorauswertung" vom 12. Oktober 1972 und ein arbeitgeberseitiges Schreiben vom 25. April 1973.

  • BAG, 23.09.2009 - 4 AZR 220/08

    Korrigierende Rückgruppierung; Eingruppierung - "entsprechende Tätigkeit" einer

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09
    Die Bewertung durch das Landesarbeitsgericht ist vom Revisionsgericht nur beschränkt überprüfbar, da es sich um die Anwendung eines unbestimmten Rechtsbegriffs handelt (BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 18, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 6; ErfK/Koch 11. Aufl. § 73 ArbGG Rn. 5) .

    Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist, ob es diesen bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind, ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil insoweit in sich widerspruchsfrei ist (zB BAG 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - mwN, aaO; 24. Januar 2007 - 4 AZR 28/06 - Rn. 32 mwN, ZTR 2007, 502; Hauck in Hauck/Helml/Biebl ArbGG 4. Aufl. § 73 Rn. 5 mwN) .

  • BGH, 27.01.2010 - XII ZR 22/07

    Gewerberaummiete: Angemessene Frist für die Abrechnung vorausgezahlter

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09
    Die Annahme einer Verwirkung setzt neben dem Zeitablauf das Vorliegen besonderer, ein schützenswertes Vertrauen begründender Umstände voraus (BGH 27. Januar 2010 - XII ZR 22/07 - Rn. 32, BGHZ 184, 117; 19. Oktober 2005 - XII ZR 224/03 - Rn. 23, NJW 2006, 219) .
  • BGH, 19.12.2000 - X ZR 150/98

    Temperaturwächter; Verwirkung der Ansprüche wegen Patentverletzung

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09
    Zwar besteht zwischen den ein Vertrauen begründenden Umständen und dem erforderlichen Zeitablauf eine Wechselwirkung insofern, als der Zeitablauf um so kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände sind, und dass umgekehrt an diese Umstände desto geringere Anforderungen zu stellen sind, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (BGH 19. Oktober 2005 - XII ZR 224/03 - Rn. 23 mwN, NJW 2006, 219; 19. Dezember 2000 - X ZR 150/98 - zu II 4 b der Gründe, BGHZ 146, 217) .
  • BAG, 08.06.2005 - 4 AZR 406/04

    Eingruppierung und Nachweisgesetz

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09
    Die Klage ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (vgl. zB 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 20, BAGE 132, 365; 8. Juni 2005 - 4 AZR 406/04 - zu I der Gründe, BAGE 115, 104) .
  • BAG, 20.04.2011 - 4 AZR 368/09

    Korrigierende Rückgruppierung, nach vorheriger Bestätigung der bisherigen

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09
    Diese Angabe hindert ebenso wenig eine spätere Berufung des Arbeitnehmers auf eine höhere Vergütungsgruppe wie eine des Arbeitgebers auf eine niedrigere Vergütungsgruppe und die Durchführung einer korrigierenden Rückgruppierung (BAG 20. April 2011 - 4 AZR 368/09 - Rn. 46; vgl. auch 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340) .
  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09
    Die Klage ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats als allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage zulässig (vgl. zB 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 20, BAGE 132, 365; 8. Juni 2005 - 4 AZR 406/04 - zu I der Gründe, BAGE 115, 104) .
  • BAG, 20.10.1993 - 4 AZR 47/93

    Eingruppierung: Weinkontrolleur

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 737/09
    Mit der begehrten Feststellung wird für die Vergangenheit der Status der Klägerin bestimmt, der über die für den streitbefangenen Zeitraum zu leistende Vergütung hinaus auch für die Zukunft Bedeutung haben kann, etwa bei der Anrechnung von Beschäftigungszeiten (BAG 20. Oktober 1993 - 4 AZR 47/93 - zu B I der Gründe mwN, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 173) .
  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 28/06

    Rückgruppierung eines Kraftfahrers

  • BAG, 17.05.2000 - 4 AZR 237/99

    Korrigierende Rückgruppierung

  • BAG, 07.05.2008 - 4 AZR 206/07

    Eingruppierung - Pädagogischer Mitarbeiter im Unterricht (Sachsen-Anhalt)

  • BAG, 17.08.1994 - 4 AZR 623/93

    Eingruppierung eines englischen Lehrers; Bewährungsaufstieg

  • LAG Sachsen, 28.08.2009 - 3 Sa 713/08

    Verwirkung des Rechts auf korrigierende Rückgruppierung eines Angestellten nach

  • BAG, 05.06.2014 - 6 AZR 1008/12

    Korrigierende Rückstufung bei Stufenzuordnung nach § 16 Abs. 2 Satz 4 TV-L

    Beruft sich der Arbeitnehmer auf die ihm zuvor als maßgebend mitgeteilte und der Vergütung zugrunde gelegte Vergütungsgruppe, muss der Arbeitgeber allerdings die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen (BAG 20. März 2013 - 4 AZR 521/11 - Rn. 18; 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 29) .
  • BAG, 17.11.2016 - 6 AZR 487/15

    Eingruppierung eines an einem Gymnasium als Lehrer beschäftigten

    Beruft sich der Arbeitnehmer auf die ihm zuvor als maßgebend mitgeteilte und der Vergütung zugrunde gelegte Vergütungsgruppe, muss der Arbeitgeber allerdings die objektive Fehlerhaftigkeit der bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen ( BAG 20. März 2013 - 4 AZR 521/11  - Rn. 18 ; 15. Juni 2011 -  4 AZR 737/09  - Rn. 29 ) .

    Dieser hinreichende Vertrauenstatbestand kann durch zusätzliche Umstände begründet werden, die nach der Eingruppierungsmitteilung eingetreten sind (vgl. BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 21 mwN) .

    Ausgehend von diesen Grundsätzen reichen auch längere Zeiträume einer fehlerhaften Eingruppierung für sich genommen nicht aus, um das Entstehen eines Vertrauenstatbestands zu begründen (vgl. BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 487/03 - Rn. 51: fünf Jahre; BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 24: 14 Jahre) .

  • BAG, 27.09.2017 - 4 AZR 76/15

    Eingruppierung eines Energieanlagenelektronikers in der Braunkohleindustrie -

    Ob eine Verwirkung vorliegt, richtet sich letztlich nach den vom Tatrichter festzustellenden und zu würdigenden Umständen des Einzelfalls (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 22; 12. Dezember 2006 - 9 AZR 747/06 - Rn. 19; BGH 19. Oktober 2005 - XII ZR 224/03 - Rn. 23) .

    Die Überprüfung ist darauf beschränkt, ob das Berufungsgericht vom zutreffenden Rechtsbegriff ausgegangen ist und ihn bei der Subsumtion beibehalten hat, ob ihm bei seiner Anwendung Verstöße gegen Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze unterlaufen sind, ob es alle entscheidungserheblichen Umstände berücksichtigt hat und ob das Urteil insoweit in sich widerspruchsfrei ist (zB BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 22; 23. September 2009 - 4 AZR 220/08 - Rn. 18 mwN) .

    a) Dabei kann dahinstehen, ob das Recht, sich auf eine auf der Grundlage eines arbeitsvertraglich in Bezug genommenen Tarifvertrags unzutreffende Eingruppierung berufen zu können, überhaupt der Verwirkung unterliegt (für Rückgruppierung durch den Arbeitgeber bejahend BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 20 ff.) .

    So sind an die Umstände des Einzelfalls geringere Anforderungen zu stellen, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 24 mwN) .

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.03.2021 - 8 Sa 125/20

    Klage gegen überflüssige Änderungskündigung - Hilfsantrag - korrigierende

    Eine solche bewusste Rechtsanwendung kann beim Arbeitnehmer schutzwürdiges Vertrauen begründen und bei weiterhin unveränderter Tätigkeit einer neuerlichen korrigierenden Rückgruppierung entgegengehalten werden (vgl. BAG 13. Dezember 2017 - 4 AZR 576/16 - Rn. 22; BAG 17. November 2016 - 6 AZR 487/15 - Rn. 47; BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 21 ff. [irrige Eingruppierung über langen Zeitraum allein genügt nicht]).

    Der - gemäß § 533 ZPO "verspätete" - Klageantrag im Schriftsatz vom 28. Januar 2021 ging sinngemäß dahin, dass er für den Fall der Abweisung des Änderungsschutzantrags gestellt sein sollte und festgestellt wird, dass die Klägerin nach der vertraglich genannten Vergütungsgruppe K VIII Fallgruppe 9 der Anlage 4a der KAVO eingruppiert ist (zur Zulässigkeit einer solchen Eingruppierungsfeststellungsklage: BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 12).

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 521/11

    Eingruppierung einer Stationsassistentin - Überleitung in neue Vergütungsordnung

    bei einer beabsichtigten Einstufung in eine niedrigere als die bisher als zutreffend angenommene Vergütungsgruppe, muss der Arbeitgeber, wenn sich der Arbeitnehmer auf die ihm vom Arbeitgeber zuvor als maßgebend mitgeteilte und der Vergütung zugrunde gelegte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit dieser bisher gewährten Vergütung darlegen und ggf. beweisen (vgl. nur BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 29; 16. Februar 2000 - 4 AZR 62/99 - BAGE 93, 340) .
  • BAG, 22.02.2012 - 4 AZR 579/10

    Sachliche Reichweite einer Bezugnahmeklausel bei Ausgliederung - Einwand der

    Vorliegend fehlt es, auch wenn man berücksichtigt, dass zwischen dem Zeit- und dem Umstandsmoment eine Wechselwirkung besteht (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 24, ZTR 2012, 26; 12. Dezember 2006 - 9 AZR 747/06 - Rn. 17; EzA BGB 2002 § 242 Verwirkung Nr. 1; Staudinger/Looschelders/Olzen Neubearbeitung 2009 § 242 BGB Rn. 308 mwN) und die Klägerin erst 32 Monate nach dem ersten Betriebsübergang ihre Ansprüche auf Grundlage der Tarifverträge der DT AG gegenüber der Beklagten geltend gemacht hat, jedenfalls an dem erforderlichen Umstandsmoment.
  • LAG Rheinland-Pfalz, 28.10.2013 - 5 Sa 257/13

    Überstundenvergütung - Verwirkung

    Zwar besteht zwischen den ein Vertrauen begründenden Umständen und dem erforderlichen Zeitablauf eine Wechselwirkung insofern, als der Zeitablauf umso kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände sind, und dass umgekehrt an diese Umstände desto geringere Anforderungen zu stellen sind, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (BAG 15.06.2011 ZTR 2012, 26; 24.07.2008 EzA § 613a BGB 2002 Nr. 93; 12.12.2006 EzA § 242 BGB 2002 Verwirkung Nr. 1; BGH 19.10.2005 NJW 2006, 219).

    "Geringere Anforderungen" rechtfertigen jedoch nicht den völligen Entfall des Umstandsmoments (BAG 15.06.2011 ZTR 2012, 26; s. a. BAG 22.02.2012 - 4 AZR 579/10, EzA-SD 16.2012 S. 8 LS; 15.03.2012 - 8 AZR 700/10, EzA-SD 17/2012 S. 6 LS = NZA 2012, 1097).

  • LAG Hessen, 16.01.2015 - 3 Sa 1019/13

    Überleitung der Eingruppierung der Mitarbeiter in die Entgeltgruppe S4 Anlage 33

    Bei dem Klageantrag zu 1) handelt es sich um eine, jedenfalls im öffentlichen Dienst, allgemein übliche Eingruppierungsfeststellungsklage, bei der nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts das nach § 256 Abs. 1 ZPO erforderliche besondere rechtliche Interesse an der Feststellung regelmäßig unbedenklich zu bejahen ist (vgl. z. B. BAG 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 10, DB 2014, 1207 ff. [ArbG Berlin 20.12.2013 - 28 Ca 12974/13] ; BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 12, NZA 2012, 471 ff., jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Diese Angabe hindert weder eine spätere Berufung des Arbeitnehmers auf eine höhere Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe noch die des Arbeitgebers auf eine niedrigere Vergütungsgruppe/Entgeltgruppe und die Durchführung einer korrigierenden Rückgruppierung (vgl. z. B. BAG 21. August 2013 - 4 AZR 656/11 - Rn. 13 f, DB 2014, 1202 ff [BAG 21.08.2013 - 4 AZR 656/11] ; BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 17 ff, NZA 2012, 471 ff; BAG 21. Februar 2007 - 4 AZR 187/06 - Rn. 17, NZA - RR 2007, 448, jeweils mit weiteren Nachweisen).

    Im Falle der korrigierenden Rückgruppierung muss der Arbeitgeber, wenn sich der Arbeitnehmer auf die ihm vom Arbeitgeber zuvor als maßgeblich mitgeteilte und der Vergütung zugrunde gelegte Vergütungsgruppe beruft, die objektive Fehlerhaftigkeit dieser bisher gewährten Vergütung darlegen und gegebenenfalls beweisen (vgl. z. B. Bundesarbeitsgericht 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 29, NZA 2012, 471 mit zahlreichen Nachweisen).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.08.2014 - 3 Sa 113/14

    Vergütung von Überstunden - abgestufte Darlegungslast

    Zwar besteht zwischen den ein Vertrauen begründenden Umständen und dem erforderlichen Zeitablauf eine Wechselwirkung insofern, als der Zeitablauf umso kürzer sein kann, je gravierender die sonstigen Umstände sind, und dass umgekehrt an diese Umstände desto geringere Anforderungen zu stellen sind, je länger der abgelaufene Zeitraum ist (BAG 15.06.2011 ZTR 2012, 26; 24.07.2008 EzA § 613a BGB 2002 Nr. 93; 12.12.2006 EzA § 242 BGB 2002 Verwirkung Nr. 1; BGH 19.10.2005 NJW 2006, 219).

    "Geringere Anforderungen" rechtfertigen jedoch nicht den völligen Entfall des Umstandsmoments (BAG 15.06.2011 ZTR 2012, 26; s. a. BAG 22.02.2012 - 4 AZR 579/10, EzA-SD 16.2012 S. 8 LS; 15.03.2012 - 8 AZR 700/10, EzA-SD 17/2012 S. 6 LS = NZA 2012, 1097).

  • BAG, 27.02.2013 - 4 AZR 78/11

    Auslegung einer tarifvertraglichen Kündigungsregelung

    bb) Die Revision rügt weiterhin ohne Erfolg die vom Senat ebenfalls nur beschränkt überprüfbare Würdigung des Landesarbeitsgerichts (zu den Maßstäben BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 737/09 - Rn. 22 mwN, AP BAT §§ 22, 23 Rückgruppierung Nr. 7) zur fehlenden Verwirkung des Kündigungsrechts auf aufgrund des fehlenden Umstandsmoments (dazu etwa BAG 22. Februar 2012 - 4 AZR 579/10 - Rn. 42 ff. mwN) .
  • LAG Hamm, 24.01.2018 - 6 Sa 1435/17

    Berücksichtigung von Vorbeschäftigungszeiten bei der Eingruppierung einer

  • BAG, 20.03.2013 - 4 AZR 622/11

    Leitender Sportlehrer Bundeswehr - Überleitung in die Entgeltgruppen des TVöD -

  • LAG Hamm, 13.09.2017 - 6 Sa 1036/17

    Eingruppierung eines als Gruppenleiter in einer Werkstatt für behinderte Menschen

  • LAG Düsseldorf, 15.06.2016 - 4 Sa 1428/15

    Begriff des "Monats der Höhergruppierung" im Sinne von § 19 Abs. 7 Satz 4 TV-BA

  • LAG Sachsen, 24.05.2016 - 3 Sa 711/15

    Anrechnung einer Treueprämie und einer Schichtzulage auf den tariflichen

  • LAG Nürnberg, 08.02.2012 - 2 Sa 330/10

    Tarifauslegung BAT - Intensivzulage - Stationsleitungszulage - Pflegekraft -

  • KAGH, 25.11.2016 - M 3/16
  • LAG Hessen, 14.06.2016 - 13 Sa 676/15

    § 16 Abs. 2 und 3 TV-H ist im Wissenschaftsbereich dahingehend auszulegen, dass

  • LAG Sachsen, 24.05.2016 - 3 Sa 712/15

    Anrechnung einer Treueprämie und Schichtzulage auf den tariflichen Mindestlohn in

  • LAG Rheinland-Pfalz, 27.10.2015 - 6 Sa 53/15

    Befristete Höhergruppierung bei den Stationierungsstreitkräften

  • LAG Saarland, 30.11.2016 - 2 Sa 72/15

    Wegfall der Rufbereitschaftspauschale eines Hausmeisters im öffentlichen Dienst

  • LAG Rheinland-Pfalz, 31.01.2012 - 3 Sa 405/11

    Eingruppierung eines Angestellten im Vertriebsinnendienst - kaufmännischer oder

  • ArbG Bonn, 16.02.2016 - 6 Ca 1620/15

    Antrag auf Feststellung des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses; Übergang des

  • LAG Thüringen, 12.05.2022 - 2 Sa 181/19

    Eingruppierung - korrigierende Rückgruppierung - gründliche Fachkenntnisse -

  • LAG Rheinland-Pfalz, 16.08.2012 - 10 Sa 36/12

    Eingruppierung - Sachbearbeiter Wohnungswesen bei amerikanischen

  • LAG Sachsen, 31.05.2013 - 3 Sa 535/12

    Arbeitsverhältnis besteht fort

  • LAG Niedersachsen, 09.06.2022 - 5 Sa 809/21

    Voraussetzungen einer korrigierenden Rückgruppierung; Darlegungs- und Beweislast

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Rechtsprechung
   BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 265/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,9395
BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 265/10 (https://dejure.org/2011,9395)
BAG, Entscheidung vom 21.09.2011 - 5 AZR 265/10 (https://dejure.org/2011,9395)
BAG, Entscheidung vom 21. September 2011 - 5 AZR 265/10 (https://dejure.org/2011,9395)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Tarifauslegung - Einmalbetrag als pauschalierte Entgelterhöhung

  • openjur.de

    Tarifauslegung; Einmalbetrag als pauschalierte Entgelterhöhung

  • Bundesarbeitsgericht PDF

    Tarifauslegung - Einmalbetrag als pauschalierte Entgelterhöhung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Tarifauslegung - Einmalbetrag als pauschalierte Entgelterhöhung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung eines Einmalbetrags als pauschalierte Entgelterhöhung nach dem Tarifvertrag zur Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie

  • rewis.io

    Tarifauslegung - Einmalbetrag als pauschalierte Entgelterhöhung

  • ra.de
  • rewis.io

    Tarifauslegung - Einmalbetrag als pauschalierte Entgelterhöhung

  • rechtsportal.de

    Voraussetzungen für den Anspruch auf einen Einmalbetrag als pauschalierte Entgelterhöhung [TV Förderung der Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit der Deutschen Textil- und Bekleidungsindustrie]

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2012, 471
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 27.08.2008 - 5 AZR 820/07

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 265/10
    Welche Art der Vergütung vorliegt, muss durch Auslegung des Tarifvertrags ermittelt werden (BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 15 mwN, BAGE 127, 319) .

    Der Pauschalbetrag bleibt auch bei seinem Wegfall und seiner Reduzierung Tarifentgelt (vgl. BAG 27. August 2008 - 5 AZR 820/07 - Rn. 17, BAGE 127, 319) .

  • BAG, 01.03.2006 - 5 AZR 540/05

    Anrechnung einer tariflichen Einmalzahlung

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 265/10
    Der Tarifvertrag darf deshalb einen für alle Arbeitnehmer einheitlichen Erhöhungsbetrag auch bei unterschiedlicher Wertigkeit der Arbeit festsetzen (BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 549/06 - Rn. 22, NZA-RR 2008, 149; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 23, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47) .
  • BAG, 19.11.2008 - 10 AZR 658/07

    Vorarbeiterzulage - erwerbsfähige Hilfebedürftige

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 265/10
    Bleiben nach der Auslegung einer Tarifnorm nach Wortlaut, Wortsinn und tariflichem Gesamtzusammenhang Zweifel an deren Inhalt und dem wirklichen Willen der Tarifvertragsparteien, so kann zwar auf die - im Bestreitensfall festzustellende - Entstehungsgeschichte des Tarifvertrags zurückgegriffen werden (BAG 19. November 2008 - 10 AZR 658/07 - Rn. 17, AP BMT-G II § 67 Nr. 4) .
  • BAG, 04.07.2007 - 4 AZR 549/06

    Anrechnung von Tariflohnerhöhung bei Pauschalzahlung für Vergangenheit

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 265/10
    Der Tarifvertrag darf deshalb einen für alle Arbeitnehmer einheitlichen Erhöhungsbetrag auch bei unterschiedlicher Wertigkeit der Arbeit festsetzen (BAG 4. Juli 2007 - 4 AZR 549/06 - Rn. 22, NZA-RR 2008, 149; 1. März 2006 - 5 AZR 540/05 - Rn. 23, AP TVG § 4 Übertariflicher Lohn und Tariflohnerhöhung Nr. 40 = EzA TVG § 4 Tariflohnerhöhung Nr. 47) .
  • LAG Niedersachsen, 19.02.2010 - 6 Sa 251/09

    Regelungegehalt des § 3 TV Beschäftigungssicherung Deutsche Textilindustrie

    Auszug aus BAG, 21.09.2011 - 5 AZR 265/10
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 19. Februar 2010 - 6 Sa 251/09 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 15.08.2018 - 10 AZR 419/17

    Tarifvertragliche Einmalzahlung für das Kabinenpersonal der Deutschen Lufthansa

    Sie dürfen deshalb einen für alle Arbeitnehmer einheitlichen Erhöhungsbetrag auch bei unterschiedlicher Wertigkeit der Arbeit festsetzen (BAG 21. September 2011 - 5 AZR 265/10 - Rn. 16) .
  • ArbG Suhl, 14.12.2022 - 6 Ca 766/22
    Insoweit hat bereits das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass der Begriff "Einmalzahlung" sowohl als pauschale Entgelterhöhung als auch als gegenleistungsunabhängige Sonderzahlungen verstanden werden kann (BAG, Urteil vom 21. September 2011, Az. 5 AZR 265/10; BAG, Urteil vom 27. August 2008, Az. 5 AZR 820/07).

    Dass die Berücksichtigung der in Teilzeit Beschäftigten bei der Bemessung der Einmalzahlung dafür spricht, dass es sich um eine gegenleistungsabhängige Zahlung handelt bzw. geleistete Arbeit zusätzlich vergütet werden soll, entspricht auch der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (vgl. BAG, Urteil vom 21. September 2011, Az. 5 AZR 265/10).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes bestätigt die Herausnahme der Einmalzahlungen bei der Bemessung sonstiger Leistungen den gegenleistungsabhängigen Entgeltcharakter einer Leistung; hiernach hätte es der Herausnahme bei der Bemessung sonstiger Leistungen nicht bedurft, wenn es sich gar nicht um eine Leistung mit Entgeltcharakter handeln sollte (BAG, Urteil vom 21. September 2011, Az. 5 AZR 265/10).

  • BAG, 21.07.2021 - 5 AZR 10/21

    Tarifliches Zusatzgeld - Reichweite eines durch Formularvertrag begründeten

    Weder die Festsetzung eines einheitlichen Betrags für das Jahr 2019 noch die Anknüpfung an das Entgelt einer bestimmten Entgeltgruppe widersprechen grundsätzlich der Annahme, das Zusatzgeld habe gegenleistungsbezogenen Vergütungscharakter (vgl. BAG 21. September 2011 - 5 AZR 265/10 - Rn. 16) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2018 - 2 Sa 86/18

    Entgelterhöhung - zeitanteilige Kürzung bei Teilzeit - Auslegung Tarifvertrag

    Der Tarifvertrag darf deshalb einen für alle Arbeitnehmer einheitlichen Erhöhungsbetrag auch bei unterschiedlicher Wertigkeit der Arbeit festsetzen ( BAG 21. September 2011 - 5 AZR 265/10 - Rn. 16, juris ).
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